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title: Neue Beitragsordnung LBRS
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date: 2018-09-07
modified: 2020-05-19
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# Neue Beitragsordnung LBRS

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  13.05.2020

   ![](https://www.lbrs-ev.de/fileadmin/_processed_/1/2/csm_Logo_LBRS_c0de78f322.png) Neue Beitragsordnung tritt ab 01.05.2020 in Kraft.
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 Corona-Pandemie - Auswirkungen LBRS e.V.
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Am 22.04.2020 hat der geschäftsführende Vorstand (§ 16 Satzung LBRS) in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand die Beitragsordnung des LBRS aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie anpassen müssen. Gemäß § 9 Abs. 1 regelt der geschäftsführende Vorstand die Einzelheiten der Beitragsordnung. Von diesem Recht machte der Vorstand Gebrauch und änderte die Beitragsordnung in Punkt 5 Abs. 4 wie folgt:
 *„Beitragsermäßigungen für Sportausfälle, die der Verein nicht zu verschulden hat (Hallenschließungen bzw. Sperrungen, Pandemien etc. ) ab einer Dauer von mehr als 3 Monaten und der Verein kein Alternativangebot zur Verfügung stellen kann, können Mitglieder vorübergehend vom Zusatzbeitrag befreit werden.“*
 Der Beschluss wurde einstimmig gefällt und tritt zum 01.05.2020 in Kraft. Die Gründe werden bei der kommenden Mitgliederversammlung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt ausführlich erläutert. Anbei die Beitragsordnung.