LBRS e. V.
13.05.2020

Neue Beitragsordnung tritt ab 01.05.2020 in Kraft.

 


Corona-Pandemie - Auswirkungen LBRS e.V.

Am 22.04.2020 hat der geschäftsführende Vorstand (§ 16 Satzung LBRS) in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand die Beitragsordnung des LBRS aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie anpassen müssen. Gemäß § 9 Abs. 1 regelt der geschäftsführende Vorstand die Einzelheiten der Beitragsordnung. Von diesem Recht machte der Vorstand Gebrauch und änderte die Beitragsordnung in Punkt 5 Abs. 4 wie folgt: 
„Beitragsermäßigungen für Sportausfälle, die der Verein nicht zu verschulden hat (Hallenschließungen bzw. Sperrungen, Pandemien etc. ) ab einer Dauer von mehr als 3 Monaten und der Verein kein Alternativangebot zur Verfügung stellen kann, können Mitglieder vorübergehend vom Zusatzbeitrag befreit werden.“
Der Beschluss wurde einstimmig gefällt und tritt zum 01.05.2020 in Kraft. Die Gründe werden bei der kommenden Mitgliederversammlung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt ausführlich erläutert. Anbei die Beitragsordnung.

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