LBRS e. V.

Mitgliedschaft beim LBRS e.V.

MITGLIED WERDEN BEIM LBRS

Die Aufnahme eines Mitglieds in den Verein erfolgt durch einen Beschluss des Vorstandes nach § 26 BGB auf der Grundlage eines schriftlichen Aufnahmeantrages, der an den Verein zu richten ist. Die dafür benötigten Antragsunterlagen können Sie hier als PDF herunterladen. 

Der einfachste und schnellste Weg ist die persönliche Abgabe der ausgefüllten Dokumente in unserer Geschäftsstelle. Wichtig: Wir benötigen Ihre ORIGINAL Unterlagen mit Unterschrift! Hier werden alle Formulare von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle auf Vollständigkeit geprüft und Sie erhalten eine Kopie aller Dokumente in Form eines Anmeldehefters für Ihre Unterlagen. Alternativ dazu können Sie, ohne Anmeldung, zu den Sprechzeiten in der Geschäftstelle vorbeikommen, wo Sie die Unterlagen gemeinsam mit uns ausfüllen. Gern beraten wir Sie persönlich über ein für Sie passendes Sportangebot. 
Eine genaue Lagebeschreibung unserer Geschäftststelle und den weiteren Standorten unserer Sportstätten, finden Sie in der Rubrik >>Standorte<<.


KOSTEN REHASPORT BEIM LBRS

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kursgebühr für 45 Minuten (allgemeiner Rehasport) bzw. für max. 60 Minuten (Herzsport mit Arzt).

Gemäß § 9 der Satzung erhebt der Leipziger Behinderten - und Reha - Sportverein e.V. Beiträge von seinen Mitgliedern. Diese werden auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen und sind in der >>Beitragsordnung<< verankert. Die Höhe der Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss. Die Mitgliedschaft beim LBRS e.V. erfolgt freiwillig.

ÄRZTLICHE REHASPORTVERORDNUNG

Wer kann eine ärztliche Verordnung erhalten?

  • Jeder, der eine Einschränkung der Beweglichkeit – vorübergehend oder chronisch - oder eine Behinderung hat oder davon bedroht wird.

Wer kann am Rehasport teilnehmen?

  • Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ grün/rosa Schein) nach § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit für den Arzt Budgetneutra. Die Verordnung umfasst, in Abhängigkeit der Diagnose, zwischen 50 und 120 Übungseinheiten.

Ihre Rehasportverordnung sollte folgendes enthalten:

  • Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, soweit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
  • Gründe und Ziele für die Erforderlichkeit des Reha-Sports
  • Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten (wir empfehlen 2 Übungseinheiten pro Woche)
  • Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart

BEWILLIGUNG DURCH DIE KOSTENTRÄGER (KRANKENKASSE)

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung zur Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ein. Bitte unbedingt die Felder Träger (Vereinsname) und Unterschrift Versicherter ausfüllen.

Nachstehende Kostenträger können ebenfalls Rehasport-Maßnahmen übernehmen:

  • Rentenversicherungsträger
  • Agentur für Arbeit
  • Die Berufsgenossenschaften übernehmen Reha-Sport im Anschluss an medizinische Maßnahmen, vorausgesetzt, es liegt ein Unfallversicherungsfall vor (Arbeitsunfall, Berufskrankheit).

REHASPORT FÜR PRIVATVERSICHERTE

Auch als Privatversicherter haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Krankenkasse über die Übernahme der Kosten für Rehabilitationssport zu sprechen. Wir beraten Sie gerne im Vorfeld und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag. In der Regel stellen wir Ihnen eine Rechnung (analog den gesetzlichen Bestimmungen) über die Anzahl der geleisteten Sporteinheiten, welche Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Kontakt

+49 341 30854587 info@lbrs-ev.de